Bildvermittlungsvertrag für africa-photo.com

Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen dem jeweiligen Vertragspartner (Nutzer) und dem Rechteinhaber der vermittelten Inhalte (Agentur).

Christoph & Friends + Das Fotoarchiv. vermittelt digitale Bilddatensätze an professionelle Nutzer zur Verwendung für Bücher, Print- und digitale Medien, für Film- und Fernsehprojekte.
Jede gewerbliche Verwendung der Bilder bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Agentur.

Die Vermittlung erfolgt dadurch, dass der Nutzer nach Abschluss dieses Vertrags die Bilddatensätze aus der Bilddatenbank von Christoph & Friends + Das Fotoarchiv. herunterladen kann. Christoph & Friends + Das Fotoarchiv. erhebt für die Datenübertragung eine Gebühr vom Nutzer.

Der Nutzer zahlt für jede Verwendung der Bilder ein Honorar an die Agentur. Die Höhe des Agenturhonorars richtet sich nach der Art und Weise der Verwendung durch den Nutzer.

Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze schließen die Parteien nachfolgenden Vertrag:

Agentur:
Christoph & Friends + Das Fotoarchiv.
Henning Christoph (Geschäftsführer)
Kortumstr. 61a
45130 Essen

Nutzer:
Firma/Verlag oder Einzelperson
- berechtigter Vertreter
Straße
PLZ, Ort
Benutzername

Zahlungsart

Bildvermittlungsgebühr
Der Nutzer zahlt für jedes Herunterladen (Download) eines Bilddatensatzes mit hoher Auflösung (HIGH RES) eine Gebühr von 2,50 Euro und eines Bilddatensatzes mit geringerer Auflösung (LOW RES) eine Gebühr von 1,50 Euro an die Agentur.. Nimmt die Agentur den elektronischen Versand (E-Mail, ISDN...) eines Bilddatensatzes mit hoher Auflösung an den Nutzer auf dessen Bestellung vor, zahlt der Nutzer für jeden Versand eine Gebühr von 5,00 Euro/ Bild an die Agentur. Bei der Übertragung per Leonardo wird zusätzlich eine einmalige Pauschale von 10,00 Euro erhoben.

Die Gebühren verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Nach erfolgter Datenübertragung ist die Gebühr fällig. Sie entfällt auch nicht für den Fall, dass der Nutzer später das Bild nicht verwendet. Die Agentur behält sich das Recht vor, die Gebühren der Marktentwicklung anzupassen, wovon der Nutzer gesonderte Mitteilung erhält.

Qualität der Datenübertragung/Haftungsbegrenzung
Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger Mängel eines Bilddatensatzes sind binnen 24 Stunden nach erfolgter Datenübertragung der Agentur anzuzeigen. Der Nutzer ist für diesen Fall berechtigt, den Bilddatensatz erneut herunterzuladen bzw. übersandt zu erhalten, ohne dass eine weitere Gebühr entsteht.
Darüber hinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln eines Bilddatensatzes sind ausgeschlossen; es sei denn, die Agentur handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich.

Passwort und Haftung
Der Nutzer haftet für die Gebühren jeder Datenübertragung, die unter seinem Benutzernamen und Passwort erfolgt. Ebenso haftet der Nutzer für die Wahrung der Rechte der Agentur. Der Nutzer hat das Recht, jederzeit ein neues Passwort bei der Agentur anzumelden. Der Nutzer ist zum sorgfältigen Umgang mit seinem Passwort verpflichtet. Unberechtigte Verwendung hat er sofort anzuzeigen.

Weitere Bildinformationen der Agentur
Der Nutzer ist verpflichtet, die mit dem Bild verbundenen weiteren Bildinformationen (Caption, IPTC-Header) der Agentur zur Kenntnis zu nehmen und zu befolgen. Diese Informationen sind bereits vor der Datenübertragung im Suchergebnis abrufbar. Hieraus können sich Beschränkungen oder Modifikationen der Verwendung oder der Honorare ergeben. Mit der Einleitung der Datenübertragung erklärt der Nutzer sein Einverständnis.

Rechtsstellung des Nutzers gegenüber der Agentur
Durch die Übertragung eines Bilddatensatzes erwirbt der Nutzer weder das Eigentum noch ein sonstiges Recht an dem digitalen Bilddatensatz. Der Nutzer ist lediglich befugt, von dem Bilddatensatz im Rahmen der Honorarvereinbarung, die der Nutzer mit der Agentur schließt, Gebrauch zu machen. Sämtliche Rechte an dem Datensatz verbleiben bei der Agentur. Jede Weitergabe oder Vervielfältigung des Datensatzes ist untersagt. Spätestens drei Monate nach der Datenübertragung ist der Bilddatensatz zu löschen. Jede Form der Speicherung oder Archivierung der Datensätze ist untersagt. Die Übertragung eines Bilddatensatzes erfolgt nicht exklusiv auf den jeweiligen Nutzer.

Honorar für die Agenturrechte
Die Agentur stellt eine Honorartabelle für die jeweilige Verwendung des Bildes zur Verfügung. Diese Honorartabelle ist auf den Websiten der Agentur abrufbar. Es gilt die Honorartabelle, die zum Zeitpunkt der Bilddatenübertragung an den Nutzer vorliegt. Honorare für Verwendungen, die nicht in der Honorartabelle ausgewiesen sind, hat der Nutzer mit der Agentur zu verhandeln.

Die Berechnung des Agenturhonorars kann alternativ auf Grund einer gesonderten Pauschalvereinbarung erfolgten.

Rechtsstellung zwischen Nutzer und Agentur
Vor der Übertragung eines Bilddatensatzes wählt der Nutzer die voraussichtliche Verwendung des Bildes in der Honorartabelle aus. Er erhält daraufhin das Honorar angezeigt, das dieser Verwendung entspricht. Der Nutzer hat das angezeigte Honorar zu bestätigen. Erst danach ist die Bilddatenübertragung technisch möglich. Mit dieser Bestätigung und der anschließenden Datenübertragung ist zwischen dem Nutzer und der Agentur eine Honorarvereinbarung zustande gekommen, die den Nutzer berechtigt, das Bild entsprechend der angegebenen voraussichtlichen Verwendung zu nutzen, und den Nutzer verpflichtet, das angezeigte Honorar an die Agentur zu zahlen.

Durch die Übertragung des Bilddatensatzes erwirbt der Nutzer kein sonstiges Recht an dem Bild, das durch den Datensatz dargestellt ist. Sämtliche Rechte verbleiben bei der Agentur. Jede unberechtigte Verwendung durch den Nutzer löst Schadensersatzansprüche der Agentur aus.

Anzeigepflicht der tatsächlichen Verwendung
Der Nutzer hat spätestens eine Woche nach der Datenübertragung die Art und Weise der tatsächlich erfolgten Verwendung des Bildes der Agentur anzugeben mit folgenden Einzelheiten: Art des Medium (Buch, Publikation, Film, TV, Online, Werbung, etc.), Zeitpunkt der Veröffentlichung, Umfang der Nutzung (Auflage, Dauer der Einspielung, etc.), Verbreitungsraum.

Weicht die tatsächliche Verwendung des Bildes durch den Nutzer von der bei der Datenübertragung angegebenen Verwendung ab, schuldet der Nutzer das Honorar für die tatsächliche Verwendung gemäß Honorarliste, ersatzweise die aktuellen Sätze der MFM-Honorarempfehlungen. Hat der Nutzer die tatsächliche Verwendung seiner Anzeigepflicht entsprechend rechtzeitig mitgeteilt, gilt die tatsächliche Verwendung als von der Agentur genehmigt.

Verstoß gegen die Anzeigepflicht
Versäumt der Nutzer die fristgemäße Anzeige der tatsächlichen Verwendung gilt die vorgesehene Verwendung als erfolgt. Der Nutzer schuldet spätestens eine Woche nach der Datenübertragung das Honorar für die ursprünglich vorgesehene Verwendung.

Übersteigt die tatsächliche Verwendung jedoch die vorgesehene Verwendung, ohne dass der Nutzer hiervon Anzeige bei der Agentur gemacht hätte, bleibt die Agentur berechtigt, das Honorar für die tatsächliche Verwendung vom Nutzer zu fordern. Die tatsächliche Verwendung übersteigt die vorgesehene Verwendung, wenn sie nach der Honorarliste ein höheres Honorar verwirklicht. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes durch die Agentur gegenüber dem Nutzer bleibt vorbehalten.

Stornierung und Mindesthonorar
Sollte der Nutzer entgegen seiner voraussichtlichen Verwendungsabsicht keine Verwendung von dem übertragenen Bilddatensatz machen wollen, kann der Nutzer dies innerhalb einer Woche nach der Datenübertragung der Agentur anzeigen. Diese Stornierung ist kostenlos. Die Agentur ist in diesem Fall einer Stornierung, die später als eine Woche nach Download vorgenommen wird, berechtigt, dem Nutzer ein Ausfallhonorar in Höhe von mindestens 20,00 Euro in Rechnung zu stellen.

Belegexemplar
Der Nutzer verpflichtet sich, innerhalb von spätestens zwei Monaten nach der Datenübertragung ein Belegexemplar über die erfolgte Veröffentlichung der Agentur zu übersenden.

Allgemeine Geschäftsbedingung des Bildvermittlungsvertrages
Der Nutzer erklärt mit seiner Unterschrift unter diesen Vertrag, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur für den Vertrag zur Kenntnis genommen zu haben. Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressekodex).

Kündigung
Dieser Vertrag ist für beide Parteien durch schriftliche Anzeige mit einer Frist von zwei Wochen kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist unbenommen.

Zustandekommen dieses Vertrages
Dieser Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Nutzer ein vollständig ausfülltes und von ihm unterzeichnetes Vertragsformular per Fax oder Post (nicht: per E-Mail!) an die Agentur sendet. Die Agentur erklärt die Annahme durch Bestätigung und das Freischalten der Möglichkeit, Bilddatensätze herunterzuladen.


Ort, den



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Unterschrift/Stempel